Abschreibung
Die Abschreibung ist ein Verfahren, mit dem der Wertverlust eines abnutzbaren Gegenstands, der zum betrieblichen Anlagevermögen gehört, über seine Nutzungsdauer verteilt wird. Wenn ein Unternehmer einen solchen Gegenstand für seine Firma erwirbt, wird angenommen, dass der Gegenstand durch die Nutzung im Betrieb an Wert verliert. Dieser Wertverlust wird handelsrechtlich als Abschreibung und im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Beide Begriffe werden synonym verwendet.
Wichtige Punkte zur Abschreibung
- Wertverzehr durch Nutzung: Durch die regelmäßige Nutzung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts (wie Maschinen, Fahrzeuge, Computer) im Unternehmen sinkt dessen Wert. Dieser Wertverlust wird als Abschreibung geltend gemacht.
- Gewinnmindernde Betriebsausgabe: Die Abschreibung stellt eine Betriebsausgabe dar, die den Gewinn mindert. Dies wirkt sich sowohl auf den handelsrechtlichen als auch auf den steuerlichen Gewinn des Unternehmens aus.
- Verteilung der Anschaffungskosten: Statt die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe von den Einnahmen abzuziehen, werden sie entsprechend der Nutzungsdauer des Gegenstands jährlich abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt, bis der Gegenstand einen Restbuchwert von einem Euro erreicht hat.
- Restbuchwert: Dieser symbolische Wert bleibt so lange in den Büchern des Unternehmens bestehen, wie sich der Gegenstand im Betriebsvermögen befindet.
Ziel der Abschreibung
Die Abschreibung spiegelt den natürlichen Wertverzehr von Anlagegütern wider und gewährleistet, dass Unternehmen ihre Investitionen in diese Güter über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend machen können.
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