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Vorweggenommene Erbfolge

die vorweggenommene Erbfolge ist eine erbrechtliche und steuerliche Strategie, die es ermöglicht, Vermögenswerte noch zu Lebzeiten an die Erben zu übertragen, um sowohl Erbschafts- als auch Schenkungsteuer zu optimieren. Dabei werden Vermögensteile an Familienmitglieder verschenkt, die ohnehin im Erbfall Ansprüche hätten. Hierdurch lässt sich die Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig kann der Schenker die Verteilung seines Vermögens zu Lebzeiten steuern.

Wichtige Punkte zur vorweggenommenen Erbfolge Schenkungen und Freibeträge

  • Jeder Schenker kann alle zehn Jahre den Freibetrag bei Schenkungen steuerfrei nutzen. Die Freibeträge betragen derzeit:
    • 400.000 € pro Kind,
    • 500.000 € beim Ehegatten.
  • Durch wiederholte Schenkungen im Abstand von zehn Jahren kann eine steuerfreie Übertragung von hohen Vermögenswerten erfolgen.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

  • Steuerliche Entlastung: Hohe Vermögenswerte können verteilt werden, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungsteuer anfallen, wenn die Freibeträge ausgenutzt werden.
  • Flexibilität und Kontrolle: Der Schenker behält die Kontrolle über die Vermögensverteilung und kann bestimmte Regelungen, wie etwa die Vorbehaltsnießbrauch, nutzen, um weiterhin Erträge aus dem geschenkten Vermögen zu erhalten.
  • Planungssicherheit: Der Vermögensübergang wird geregelt, und mögliche spätere Streitigkeiten zwischen den Erben werden vermieden.

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.