Familiengesellschaft
Eine Familiengesellschaft ist eine Gesellschaft, an der enge Familienangehörige, insbesondere Ehegatten und Kinder, beteiligt sind. Diese Gesellschaftsform kann entweder betrieblich (z. B. für gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeiten) oder vermögensverwaltend (z. B. für Immobilienbesitz oder Kapitalanlagen) genutzt werden. Familiengesellschaften werden oft in folgenden Rechtsformen gegründet: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft, Unterbeteiligung oder GmbH.
Ziele und Vorteile der Familiengesellschaft
- Sicherung der Unternehmensnachfolge: Eine Familiengesellschaft erleichtert die langfristige Übertragung eines Unternehmens innerhalb der Familie, insbesondere in Hinblick auf die Nachfolgeregelung.
- Steuerliche Vorteile:
- Gewinnverlagerung: Durch die Beteiligung von Kindern oder anderen Familienangehörigen können Unternehmensgewinne auf diese übertragen werden. Dies führt oft zu einer geringeren Steuerlast, wenn die Angehörigen geringere persönliche Steuersätze haben.
- Erbschaft- und Schenkungssteuer: Bei der Schenkung von Unternehmensanteilen an Familienangehörige können hohe Vermögenswerte innerhalb der Freibeträge steuerfrei übertragen werden. Dies ist besonders relevant bei der langfristigen Planung des Betriebsübergangs.
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