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Umsatzsteuer bei Vermietung

Grundsätze zur Umsatzsteuer bei der Vermietung

  1. Wohnraummiete:
    • Die Vermietung von Wohnraum (z. B. Wohnungen, Häuser) ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 UStG). Hier muss der Vermieter also keine Umsatzsteuer auf die Miete erheben und abführen.
  2. Gewerbliche Vermietung:
    • Die Vermietung von Gewerberäumen (z. B. Büros, Lagerhallen) unterliegt ebenfalls grundsätzlich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG
  3. Vermietung von kurzfristig überlassenem Wohnraum:
    • Bei kurzfristiger Vermietung von Wohnraum, wie zum Beispiel Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder Apartments, die für weniger als sechs Monate vermietet werden, wird Umsatzsteuer fällig. Hier greift die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG nicht. Der Umsatzsteuersatz beträgt in diesen Fällen 7 %.
  4. Vermietung von Garagen und Stellplätzen:
    • Diese können entweder umsatzsteuerfrei sein, wenn sie im Zusammenhang mit Wohnraum vermietet werden und ein einheitliches Mietverhältnis bilden. 
    • Falls eine separate Vermietung von Garagen und Stellplätzen erfolgt, unterliegt die Vermietung der Umsatzsteuer.
  5. Ausnahme: Die Vermietung von kurzfristig überlassenem Wohnraum, Garagen und Stellplätzen kann dann ohne Umsatzsteuer erfolgen, wenn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird.
  6. Der Nachteil der umsatzsteuerfreien Vermietung ist, dass der Vermieter auf seine Eingangsrechnungen dann auch keine Vorsteuer abziehen kann. 

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.