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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, wenn Privatpersonen Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen oder anderen Immobilien erzielen. Diese Einnahmen zählen zu den sogenannten Überschusseinkünften und werden im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt.

Was zählt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Zu diesen Einkünften gehören alle Erträge, die eine Person durch die Überlassung von Grundstücken oder Immobilien an Dritte erzielt, wie z. B.:

  1. Mieteinnahmen: regelmäßige Zahlungen der Mieter für die Nutzung der Immobilie.
  2. Pachteinnahmen: Einnahmen aus der Verpachtung von Immobilien oder Grundstücken.
  3. Nutzungsentschädigungen: Entschädigungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
  4. Nebenkostenzahlungen: Zahlungen für Betriebskosten, die vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.

Besteuerung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der Anlage V angegeben.

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.