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Umsatzsteuerbefreiung

1. Gesetzliche Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert in § 4 verschiedene Umsatzarten, die von der Steuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Gesundheits- und Pflegeleistungen: Ärztliche Behandlungen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Pflegeleistungen sowie Krankenhaus- und Altenpflegeeinrichtungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt nur, wenn die Leistungen der Heilbehandlung dienen und die Anbieter entsprechend qualifiziert sind.
  • Bildungs- und Schulungsleistungen: Unterrichtsleistungen, die von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen angeboten werden, fallen unter die Steuerbefreiung.
  • Kulturelle Leistungen: Theatervorführungen, Konzerte, Museums- und Bibliotheksleistungen können umsatzsteuerfrei sein, sofern die Einrichtungen gemeinnützig oder öffentlich gefördert sind.
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Banken und Versicherungen müssen auf bestimmte Dienstleistungen (z. B. Versicherungsprämien, Kreditvergabe) keine Umsatzsteuer erheben.
  • Vermietung und Verpachtung: Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ausführlicher hierzu “Umsatzsteuer bei Vermietung”.

2. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Form der Umsatzsteuerbefreiung, die es kleinen Unternehmen und Selbstständigen erlaubt, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Kleinunternehmer müssen daher keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

3. Gemeinnützige Zwecke

Gemeinnützige Organisationen und Vereine sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient.

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.