Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird vom Käufer getragen und ist an das Finanzamt zu zahlen.
Grundlegende Fakten zur Grunderwerbsteuer
- Wann fällig: Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf oder Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig.
- Steuersatz: Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und beträgt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
- Bayern: 3,5 %
- Baden-Württemberg 5,0 %
- Hessen, NRW, Brandenburg, Saarland und Thüringen: 6,5 %
- Berechnungsgrundlage: Die Steuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie erhoben.
- Kosten für Zubehör (z. B. Einbauküche oder Möbel) können grundsätzlich herausgerechnet werden. Durch eine geschickte Gestaltung des Kaufvertrags mit Verteilung eines Teils des Kaufpreises aufs Zubehör kann also Grunderwerbsteuer gespart werden
Ausnahmen und Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer
In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer, weil es Steuerbefreiung gibt. Die wichtigsten Fälle hierbei sind:
Erwerb innerhalb der Familie: Bei Immobilienübertragungen innerhalb der engeren Familie (z. B. Ehepartner oder direkte Nachkommen) entfällt die Grunderwerbsteuer.
Erbschaften und Schenkungen: Bei Erbschaften oder Schenkungen fällt die Grunderwerbsteuer nicht an. Stattdessen wird eventuell die Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben.
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