Erbschaft- und Schenkungssteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt.
Grundlagen
- Erbschaftsteuer: Fällt beim Erwerb von Vermögen durch Todesfall an.
- Schenkungsteuer: Betrifft unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten.
Berechnung der Erbschaftsteuer
- Steuerwert des Vermögens: Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Wert des erlangten Vermögens.
- Verwandtschaftsgrad:
- Der Steuersatz und die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab.
- Es gibt drei Steuerklassen:
- Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel.
- Klasse II: Geschwister, Nichten, Neffen.
- Klasse III: Alle anderen.
- Steuersätze und Freibeträge:
- Die Steuersätze reichen von 7 % bis 50 %.
- Es gibt bestimmte Freibeträge, die je nach Steuerklasse variieren.
Begünstigungen und Ausnahmen
- Selbst genutztes Wohneigentum: Unterliegt besonderen Freibeträgen und Begünstigungen.
- Betriebsvermögen: Kann ebenfalls begünstigt werden, insbesondere wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer erfasst folgende Erwerbstatbestände.
Steuergegenstände gemäß § 1 Abs. 1 ErbStG
- Erwerb von Todes wegen:
- Umfasst Erbschaften, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche.
- Diese Formen des Erwerbs werden durch § 3 ErbStG konkretisiert.
- Schenkungen unter Lebenden:
- Betrifft alle unentgeltlichen Zuwendungen, die zu Lebzeiten erfolgen, gemäß § 7 ErbStG.
- Zweckzuwendungen:
- Zuwendungen, die bestimmten Zwecken dienen, sind ebenfalls steuerpflichtig (§ 8 ErbStG).
- Vermögen von Familienstiftungen:
- Bei Familienstiftungen oder vergleichbaren Einrichtungen fällt alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer an. Diese Steuer bezieht sich auf fiktive Erbschaften und betrifft beispielsweise zwei Kinder in Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 800.000 Euro (§ 15 Abs. 2 ErbStG).
Haftungsausschluss
Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.