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Erbschaft- und Schenkungssteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. 

Grundlagen

  • Erbschaftsteuer: Fällt beim Erwerb von Vermögen durch Todesfall an.
  • Schenkungsteuer: Betrifft unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten.

Berechnung der Erbschaftsteuer

  1. Steuerwert des Vermögens: Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Wert des erlangten Vermögens.
  2. Verwandtschaftsgrad:
    • Der Steuersatz und die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab.
    • Es gibt drei Steuerklassen:
      • Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel.
      • Klasse II: Geschwister, Nichten, Neffen.
      • Klasse III: Alle anderen.
  3. Steuersätze und Freibeträge:
    • Die Steuersätze reichen von 7 % bis 50 %.
    • Es gibt bestimmte Freibeträge, die je nach Steuerklasse variieren.

Begünstigungen und Ausnahmen

  • Selbst genutztes Wohneigentum: Unterliegt besonderen Freibeträgen und Begünstigungen.
  • Betriebsvermögen: Kann ebenfalls begünstigt werden, insbesondere wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer erfasst folgende Erwerbstatbestände.

Steuergegenstände gemäß § 1 Abs. 1 ErbStG

  1. Erwerb von Todes wegen:
    • Umfasst Erbschaften, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche.
    • Diese Formen des Erwerbs werden durch § 3 ErbStG konkretisiert.
  2. Schenkungen unter Lebenden:
    • Betrifft alle unentgeltlichen Zuwendungen, die zu Lebzeiten erfolgen, gemäß § 7 ErbStG.
  3. Zweckzuwendungen:
    • Zuwendungen, die bestimmten Zwecken dienen, sind ebenfalls steuerpflichtig (§ 8 ErbStG).
  4. Vermögen von Familienstiftungen:
    • Bei Familienstiftungen oder vergleichbaren Einrichtungen fällt alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer an. Diese Steuer bezieht sich auf fiktive Erbschaften und betrifft beispielsweise zwei Kinder in Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 800.000 Euro (§ 15 Abs. 2 ErbStG).

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.