Bruchteilsgemeinschaft
Die Bruchteilsgemeinschaft ist eine spezielle Form der Gemeinschaft von Eigentümern, die sich auf ein gemeinsames Eigentum an einer Immobilie oder anderen Vermögenswerten bezieht. Diese Form der Gemeinschaft entsteht in der Regel, wenn mehrere Personen Miteigentümer eines bestimmten Gegenstandes sind, ohne dass eine gemeinsame Verwaltung oder eine rechtliche Struktur wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine andere Gesellschaftsform besteht.
Grundlegende Merkmale der Bruchteilsgemeinschaft
- Miteigentum: Jeder Miteigentümer hat einen bestimmten Anteil an der Immobilie, der in Bruchteilen ausgedrückt wird (z. B. 1/3, 1/4). Diese Anteile können gleich oder unterschiedlich sein.
- Kein gemeinschaftlicher Vertrag: Im Gegensatz zur GbR gibt es in der Bruchteilsgemeinschaft keinen formalisierten Gesellschaftsvertrag. Die Miteigentümer sind jedoch durch das Grundbuch und die gesetzlichen Regelungen verbunden.
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