Privates Veräußerungsgeschäft
Ein privates Veräußerungsgeschäft bezeichnet den Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der Anschaffung und ist im Einkommensteuergesetz geregelt.
Wesentliche Punkte:
- Definition:
- Ein privates Veräußerungsgeschäft erfolgt, wenn Vermögensgegenstände des Privatvermögens innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden.
- Gesetzliche Grundlagen:
- Die offizielle Bezeichnung ist „privates Veräußerungsgeschäft“ (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG).
- Gewinne aus diesen Geschäften unterliegen der Einkommensteuer.
- Spekulationsfrist:
- Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Das bedeutet, dass ein Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig ist, wenn die Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt.
- Ausnahme: Wirtschaftsgüter, die in der Zeit zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, sind von der Spekulationsfrist ausgenommen. Dies gilt auch für das Jahr der Veräußerung sowie die beiden vorangegangenen Jahre.
- Bei anderen Wirtschaftsgütern (z. B. Verkauf von Bitcoins) beträgt die Spekulationsfrist 1 Jahr.
- Beispiele:
- Verkauf eines Grundstücks, das innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkauft wird, unterliegt der Einkommensteuer.
Haftungsausschluss
Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.