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Umwandlungssteuergesetz

Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) in Deutschland regelt die steuerlichen Folgen von Umstrukturierungen und Umwandlungen von Unternehmen, wie etwa Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Formwechsel. Es bietet dabei besondere Regelungen, die es ermöglichen, Umwandlungen steuerneutral durchzuführen, das heißt, ohne dass Steuern auf stille Reserven oder Gewinne anfallen. 

Grundprinzipien des Umwandlungssteuerrechts

  1. Steuerneutralität (Buchwertfortführung):
    • Umwandlungen können grundsätzlich steuerneutral, also ohne Sofortbesteuerung, durchgeführt werden. Hierbei wird der Buchwert der Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Gebäude) fortgeführt und die stillen Reserven bleiben unbesteuert.
    • Voraussetzung für die Steuerneutralität ist oft, dass die neue Gesellschaft die Buchwerte der Vermögensgegenstände unverändert übernimmt und die Gesellschafter im Wesentlichen gleichgestellt bleiben (Buchwertfortführung).
    • Alternativ kann auch eine Zwischenwert- oder Teilwertfortführung gewählt werden, was eine teilweise oder gesamte Besteuerung der stillen Reserven bedeuten würde.
  2. Steuerliche Rückwirkung:
    • In bestimmten Fällen kann eine Umwandlung steuerlich auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit (bis zu acht Monate zurück) bezogen werden, um z. B. eine unterjährige Umwandlung zu vermeiden

Haftungsausschluss

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