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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind im deutschen Steuerrecht Einkünfte, die eine Person aus der Anlage von Kapital erzielt. Dazu gehören verschiedene Arten von Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Diese Einkünfte unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer, einer speziellen Steuer auf Kapitalerträge.

Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören insbesondere:

  1. Zinserträge: Zinsen aus Sparguthaben, Festgeld, Tagesgeld und Anleihen.
  2. Dividenden: Ausschüttungen aus Aktien oder Fondsanteilen.
  3. Veräußerungsgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen oder anderen Kapitalanlagen.
  4. Erträge aus Investmentfonds: Alle Erträge, die bei der Anlage in Investmentfonds erzielt werden (z. B. thesaurierte oder ausgeschüttete Erträge).
  5. Erträge aus Lebensversicherungen: Kapitalerträge aus bestimmten Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen.

Besteuerung der Kapitalerträge: Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer:

  • Steuersatz: 25 % Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Freibetrag: Es gibt einen jährlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € für Ehepaare. Für Kapitalerträge bis zu diesem Betrag fällt keine Abgeltungsteuer an.

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