Kapitalgesellschaft
"Kapitalgesellschaften" sind eine Gruppe von Unternehmensformen in Deutschland, bei denen die Haftung der Gesellschafter auf das eingesetzte Kapital beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich für Schulden des Unternehmens haften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören hauptsächlich die folgenden Unternehmensformen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland und eignet sich gut für kleinere bis mittlere Unternehmen. Sie ist als juristische Person voll haftbar, und die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt.
- Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist die Rechtsform großer Unternehmen, die z. B. Aktien an die Öffentlichkeit verkaufen wollen. Der Mindestgründungskapitalbedarf ist höher als bei der GmbH. Auch hier ist die Haftung auf das eingesetzte Kapital begrenzt.
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Die UG ist eine Sonderform der GmbH, auch als "Mini-GmbH" bekannt. Sie eignet sich für Unternehmen, die mit einem geringeren Startkapital gründen wollen, bietet jedoch ebenfalls eine Haftungsbeschränkung.
Vorteile von Kapitalgesellschaften:
- Haftungsbeschränkung: Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- Kapitalbeschaffung: Durch die Möglichkeit, Kapital durch Ausgabe neuer Aktien oder Anteile zu erhöhen, kann Kapital beschafft werden.
Nachteile von Kapitalgesellschaften:
- Höhere Gründungskosten und formale Anforderungen: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist oft aufwendiger und teurer als bei Personengesellschaften.
- Steuerliche Belastungen: Kapitalgesellschaften sind Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterworfen, was je nach Gewinnhöhe steuerlich nachteilig sein und zu höheren kumulierten Steuersätzen als bei der Personengesellschaft führen kann.
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