Gründung einer Holding-GmbH
Die Gründung einer Holding-GmbH folgt einem strukturierten Prozess, der einige Schritte umfasst. Nachfolgend die wichtigsten Schritte
- Ziele definieren:
- Klärung der Ziele der Holding-GmbH, z. B. strategische Steuerung, Haftungsbegrenzung oder steuerliche Vorteile.
- Rechtsform wählen:
- Entscheidung für die Rechtsform der Holding, in diesem Fall eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
- Gesellschaftsvertrag erstellen:
- Einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der die Struktur, das Management und die Regelungen der Holding beschreibt.
- Stammkapital aufbringen:
- Die Holding-GmbH benötigt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte (12.500 Euro) bei der Gründung einbezahlt werden muss.
- Notarielle Beurkundung:
- Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar hilft auch bei der Eintragung ins Handelsregister.
- Eintragung ins Handelsregister:
- Die Holding-GmbH muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Nach der Eintragung erhält sie ihre rechtliche Existenz.
- Steuernummer beantragen:
- Nach der Gründung muss die Holding-GmbH beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.
- Erwerb von Tochtergesellschaften:
- Die Holding kann selbstverständlich nach erfolgreicher Gründung Tochtgesellschaften erwerben oder neu gründen. Dies erfordert entsprechende Kaufverträge oder Gründungsverträge. Durch eine “Kaskadengründung” kann eine Tochtergesellschaft zeitgleich mit der Holding-GmbH gegründet werden.
- Betriebswirtschaftliche Planung:
- Planung und Organisation der finanziellen und operativen Aspekte der Holding
- Regelmäßige Überprüfung:
- Nach der Gründung sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Holding-GmbH regelmäßig überprüft werden.
Haftungsausschluss
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