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Personengesellschaft

Personengesellschaften sind eine Gruppe von Unternehmensformen, bei denen die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Anders als Kapitalgesellschaften stehen bei Personengesellschaften die Gesellschafter und ihre persönliche Haftung sowie Mitwirkung im Vordergrund. Die gängigsten Personengesellschaften in Deutschland sind:

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die GbR ist sehr einfach zu gründen und hat niedrige formale Anforderungen. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
  2. Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist für Handelsgewerbe gedacht, bei denen alle Gesellschafter sowohl für die Geschäftsführung zuständig sind als auch persönlich und gesamtschuldnerisch haften.
  3. Kommanditgesellschaft (KG): Die KG hat eine duale Struktur, bei der es mindestens einen voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) gibt. Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, während Komplementäre voll haften.

Merkmale von Personengesellschaften:

  • Persönliche Haftung: Die Gesellschafter haften in der Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung: Gewinne und Verluste werden meist nach Köpfen oder nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel aufgeteilt.
  • Steuerliche Behandlung: Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer, sondern die Gesellschafter versteuern ihre Einkünfte direkt über die Einkommensteuer.
  • Flexibilität: Personengesellschaften sind weniger stark reguliert und bieten den Gesellschaftern mehr Freiheit bei der Strukturierung und Organisation des Unternehmens.

Vorteile:

  • Einfachere Gründung und geringere formale Anforderungen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.
  • Persönliche Motivation und Verantwortung der Gesellschafter fördert oft eine engere Zusammenarbeit.

Nachteile:

  • Persönliche Haftung: Die unbeschränkte Haftung stellt für die Gesellschafter ein höheres Risiko als bei der Kapitalgesellschaft dar.
  • Schwierigere Kapitalbeschaffung: Da Personengesellschaften keine Anteile oder Aktien verkaufen, ist die Finanzierung oft beschränkt auf die Gesellschafter oder die Fremdfinanzierung.
  • Auflösungsrisiko: Bei Tod oder Austritt eines Gesellschafters kann die Gesellschaft aufgelöst werden, dies kann zu Risiken führen.

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.