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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährlich fällige Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Sie wird von den Kommunen erhoben und stellt eine wesentliche Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar, die damit Infrastruktur- und öffentliche Leistungen finanzieren.

Grundsätzlicher Aufbau der Grundsteuerberechnung

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:

  1. Einheitswert: Der Einheitswert des Grundstücks wird vom Finanzamt festgelegt und bildet die Grundlage für die Steuer. Bisher basierte dieser Einheitswert auf veralteten Bewertungsgrundlagen (zum Teil auf Werten von 1964 in Westdeutschland bzw. 1935 in Ostdeutschland).
  2. Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist ein bundeseinheitlicher Prozentsatz, der auf den Einheitswert angewendet wird, um den sogenannten Steuermessbetrag zu ermitteln. Sie beträgt z. B. 0,35 % für Wohngrundstücke und variiert für andere Grundstücksarten.
  3. Hebesatz: Die Gemeinden legen ihren individuellen Hebesatz fest, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird. Dieser variiert je nach Gemeinde und kann erheblich abweichen (Spanne von 200 % bis über 900 %).

Grundsteuerreform 2025

Ab 2025 gilt in Deutschland ein neues Grundsteuerberechnungsverfahren, das die Bewertung an die realen Marktwerte und Grundstücksnutzungen anpasst. Gegen die Grundsteuer laufen momentan noch mehrere Verfassungsklagen, außerdem wurden die neuen Hebesätze der Kommunen noch nicht veröffentlicht, sodass die Auswirkungen der Grundsteuer momentan noch nicht absehbar sind.

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