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Ehegatten-GbR

Eine Ehegatten-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine beliebte Rechtsform für Ehepaare, die gemeinsam eine Immobilie kaufen und vermieten möchten. 

Grundlagen der Ehegatten-GbR

  1. Rechtsnatur: Die Ehegatten-GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Ehepartnern gegründet wird. Es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, jedoch seit dem 01.01.2024 eine Eintragung ins Gesellschaftsregister.
  2. Gesellschafter: Die Ehepartner sind die Gesellschafter der GbR. Die Besitzverhältnisse können je nach rechtlichen und steuerrechtlichen Bedürfnissen angepasst werden.
  3. steuerrechtliche Behandlung: Die steuerrechtliche Behandlung ist identisch zum Immobilienkauf ohne GbR im Privatvermögen. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern anhand Ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.

Vorteile der Ehegatten-GbR bei Vermietung

  1. Kostenersparnis bei Wechsel der Besitzverhältnisse: Die Besitzverhältnisse können durch bloßen Vertrag zwischen den Parteien geändert werden. Es ist kein Notar erforderlich, was im Vergleich zum Kauf ohne GbR Kosten einspart. 
  2. Nachfolgeregelung: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen innerhalb der GbR kann die Nachfolgeplanung vereinfachen, da die Anteile an der GbR leichter übertragen werden können als Einzelimmobilien. Darüber hinaus kann aus der GbR eine sogenannte Familiengesellschaft gemacht werden, hierdurch bleibt das Immobilienvermögen in “Familienhand”.

Nachteile

Laufende Kosten: Die GbR muss ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, wodurch Kosten entstehen. Außerdem ist im Rahmen der Steuererklärung für die GbR eine separate Steuererklärung zu erstellen, wodurch nochmals etwas höhere Kosten als ohne GbR entstehen.

Haftungsausschluss

Die dargestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch müssen wir die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eigenen Informationen ausschließen.