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Umwandlungen

Umwandlungen beziehen sich im Steuer- und Gesellschaftsrecht auf die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Dies kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, etwa um steuerliche Vorteile zu nutzen, die Haftung anzupassen oder die Nachfolge zu regeln. In Deutschland wird dies im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Es gibt verschiedene Formen von Umwandlungen, wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel.

Arten von Umwandlungen

    Verschmelzung (Fusion)

Hierbei werden Unternehmen zusammengeführt. Eine Verschmelzung kann durch Aufnahme (ein Unternehmen geht in ein anderes über) oder Neugründung (neues Unternehmen entsteht aus zwei alten) erfolgen.

    Spaltung

  Ein Unternehmen teilt sich auf, wodurch neue rechtliche Einheiten entstehen oder ein Teil des Unternehmens an ein anderes Unternehmen übertragen wird.

Arten: Es gibt die Abspaltung (ein Teil wird abgespalten und verbleibt beim alten Unternehmen), Ausgliederung (ein Teil wird ausgegliedert, bleibt aber rechtlich verbunden), und Aufspaltung (das alte Unternehmen wird vollständig in neue Unternehmen aufgeteilt).

    Formwechsel

 Hierbei ändert ein Unternehmen nur die Rechtsform, ohne dass Vermögenswerte übertragen oder neue Unternehmen gegründet werden.

Beispiele: Ein Einzelunternehmen wird zur GmbH, eine GmbH wird zur AG.

  Einbringung

Eine Einbringung bezeichnet die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Vermögensgegenständen auf eine andere Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Anteile.

Haftungsausschluss

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