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gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ist ein steuerliches Verfahren, das in Deutschland angewendet wird, wenn Einkünfte mehreren Personen gemeinsam zufließen und deshalb eine einheitliche steuerliche Erfassung erforderlich ist. Dies tritt häufig bei Einkünften aus gemeinschaftlichem Besitz oder gemeinsamer Tätigkeit auf, z. B. bei Vermietungsgemeinschaften oder Personengesellschaften.

Wer muss eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben?

Die Feststellungserklärung wird dann erforderlich, wenn Einkünfte gemeinschaftlich erzielt werden und eine mehrfache steuerliche Erfassung vermieden werden soll. Dazu gehören unter anderem:

  • Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG,
  • Ehegatten-GbRs z. B. bei gemeinsamer Vermietung,
  • Erbengemeinschaften, die gemeinsam Einkünfte erzielen,
  • Bruchteilsgemeinschaften z. B. bei gemeinsamer Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie.

Beispiel

Eine GbR erzielt im Jahr 2023 Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in Höhe von 60.000 Euro. Die Gesellschaft besteht aus zwei Gesellschaftern, die zu jeweils 50 % an der GbR beteiligt sind. In der Feststellungserklärung werden die Einkünfte entsprechend aufgeteilt, sodass jeder Gesellschafter einen Anteil von 30.000 Euro erhält. Das Finanzamt erstellt daraufhin einen Feststellungsbescheid, und jeder Gesellschafter gibt seinen Anteil von 30.000 Euro in seiner persönlichen Steuererklärung für 2023 an.

Haftungsausschluss

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